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REACH - Blei jetzt als besonders gefährlicher Stoff aufgenommen

Zusätzlich zu den direkten Anschreiben an unsere Kunden, möchten wir auch auf diesem Wege unserer Pflicht zur Information nach Art. 33 über Veränderungen im Thema Reach nachkommen.

Die neue Verordnung der Europäischen Union (EU) zu Chemikalien (Reach) hat am 27.06.2018 eine neue SVHC Liste veröffentlicht in der u.a. der Stoff Blei als gefährlich eingestuft wird.

Die komplette Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht:
https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table

In der Reachverordnung werden alle Stoffe erfasst, deren Anteil > 0,1 % beträgt.

Dies bedeutet, dass damit bis auf wenige Ausnahmen alle Messing-, Bronze- und Rotgusswerkstoffe sowie einige Aluminium- sowie wenige Stahllegierungen davon betroffen sind.(auch die in der Europäischen Trinkwasserverordnung – UBA Liste freigegebenen „bleiarmen Werkstoffe CW510L u. CW511L mit nur max. 0,2 % Bleianteil sind von der neuen Reachstoffliste betroffen)ECO-Brass / Cuphin ist bleifrei

Welche Auswirkungen hat die Eintragung von Blei als SVHC-Stoff? - Zunächst einmal nur die Informationspflicht gegenüber gewerblichen Kunden und Endverbrauchern. (Eine 45 Tagesfrist gilt nur in Bezug auf Endverbraucher).

Blei ist ein toxischer Stoff und die Gefährlichkeit ist als solches lange bekannt. Man unterscheidet hier auch das z. B. Messingrohmaterial mit max. 0,3% und Blei in Pulverform mit 0,03%. In der Praxis wird es aus heutiger Sicht bis zum Jahr 2024 keine Änderung für den Einsatz von Dreh- und Frästeile und aus anderen Produktionsverfahren hergestellten Produkten unabhängig von der jeweiligen Verwendung geben.

Haben Sie noch Fragen? Als Partner unserer Kunden beantworten wir diese gern.